Zulässig sind Vorschläge, wenn die Stadt Ilmenau oder eine ihrer Beteiligungen für die Erledigung zuständig ist, sie der Allgemeinheit dienen und sie sich überwiegend auf freiwillige Aufgaben der Stadt Ilmenau beziehen.
Beispiele für zulässige Vorschläge:
- Bau von Kinderspielplätzen
- Gestaltung städtischer Parkanlagen
- Errichtung von Sportanlagen (z. B. Fitnessparcours)
- Aufstellung von Ruhebänken
- Ideen für neue Kulturprogramme.
Nicht zulässig sind Vorschläge, wenn die Stadt Ilmenau für die Erledigung nicht zuständig ist, die bereits im Haushalt eingeplant sind, reine Mängelanzeigen beinhalten, sich auf übertragene Pflichtaufgaben beziehen oder gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Beteiligungsplattform verstoßen. Gleiches gilt für Vorschläge, die innerhalb der letzten drei Jahre inhaltlich analog vorgelegt und abschließend entschieden wurden.
Beispiele für unzulässige Vorschläge:
- Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (zuständig ist hier der Landkreis)
- Beseitigung von Müll im Stadtgebiet (Mängelanzeige, hierfür kann der Mängelmelder genutzt werden)
- Änderungen im Meldewesen (übertragene Pflichtaufgabe).
Unzulässige Vorschläge werden entsprechend gekennzeichnet.