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Kurze Darstellung aller wählbaren Personen bei Kommunalwahlen

Kurze Darstellung aller wählbaren Personen bei Kommunalwahlen

Nicht zulässig
Sonstiges

Hallo,

ich möchte vorschlagen, dass es in Zukunft für alle Personen, die sich zur Wahl stellen Pflicht ist, in 1-2 Sätzen oder Schlagworten darzustellen, wofür sie stehen und/ oder wofür sie sich einsetzen. Inbesondere bei der Wahl des OTBM und dem Stadtrat kann man eigtl keine "Wahl" treffen, wenn man die Personen nicht bereits kennt. Die Namen auf den Listen sagen erst mal nichts aus und zeigen auch nicht, wofür sich die Person einsetzt.
Der Stura macht es bei seinen Wahlen gut vor und ich denke, dass ein solches Mittel auch bei den Kommunalwahlen möglich ist, um größere Transparenz zu schaffen.

Mit freundlichem Gruß

IlkaR

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Kommentare

Gespeichert von Redaktion TM am Mo., 27.05.2024 - 09:53

Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:

Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen eingereichte Beitrag nicht zulässig ist, da die Stadt Ilmenau keine Zuständigkeit besitzt.

Alle Kommunen sind bei der Durchführung von Kommunalwahlen an das Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) sowie die Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) gebunden. Ein wesentlicher Grundsatz bei der Durchführung von Wahlen ist, dass die durchführenden Verwaltungen stets unparteiisch zu agieren haben.

Weiterhin ist es grundsätzlich Aufgabe der teilnehmenden Parteien/Wählergruppierungen/Einzelbewerber über ihre Ziele und Inhalte aufzuklären. Eine Verpflichtung etwa durch die Stadt Ilmenau wäre somit ein Eingriff in die Rechte der Kandidaten und ist rechtlich gegenwärtig nicht zulässig.

Unabhängig davon existieren bereits zahlreiche Formate verschiedener Gruppierungen (z. B. Informationsmaterial, Vorstellung in sozialen Medien). Auch die lokalen Medien veröffentlichen regelmäßig Informationen zu den Kandidaten, sofern dies von deren Seite gewünscht ist. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch ausdrücklich nicht.

Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihr Vorschlag keine Berücksichtigung finden kann. Gerne können Sie jedoch weitere Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushalts einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Ilmenau

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