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Verkehrssicherheit auf der Pennewitzer Sorge

Verkehrssicherheit auf der Pennewitzer Sorge

Zulässig
Sonstiges

Seit einigen Jahren bewohnen erfreulicherweise wieder mehrere Familien mit Kleinkindern die Pennewitzer Sorge.
Fahrzeuge (PKW, Motorräder aber auch LKW) aus Richtung Gräfinau-Angstedt kommend nutzen die lange Gerade der K63 um ungebremst in den Ort Pennewitz (oberer Bereich "Sorge") hineinzufahren. Es ist nahezu unmöglich gefahrlos mit dem eigenen PKW die Einfahrt zu verlassen oder die Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad hinauszuschicken. Teilweise wird die Geschwindigkeit erst im Kurvenbereich der neuen Feuerwache reduziert. Den hier wohnenden Familien gelingt es aufgrund der schlechten Einsicht in den Kreuzungsbereich kaum sicher die Straße zu überqueren.
Auch in umgekehrter Richtung besteht das Problem. Ab dem Bereich des Gasthofes und der nahenden Begradigung der Fahrbahn beschleunigen einige Verkehrsteilnehmer trotz Personen am Straßenrand bereits derart, dass der Eindruck entsteht, man nutze die Strecke zum Rennenfahren o.ä.
Wir Familien der Pennewitzer Sorge wünschen uns vor allem für unsere Kinder mehr Verkehrssicherheit. Die Sorge wird auch von größeren Kindern als Schulweg zur Bushaltestelle (OA in Richtung Herschdorf) genutzt. Wir bitten daher um Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h ab dem Ortseingang, die Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich Gasthof/Feuerwache und/oder einer Bremsschwelle. Auch eine gelegentliche Geschwindigkeitskontrolle wäre wünschenswert.

Für Ihre Bemühungen vielen Dank! (Hinweis Stadtverwaltung Ilmenau: personenbezogene Daten wurden entfernt.)

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Gespeichert von Redaktion TM am Di., 05.03.2024 - 07:19

Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:

Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.

Der von Ihnen eingereichte Vorschlag ist zulässig und wird zu Beginn des nächsten Quartals dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr zugeleitet und voraussichtlich in der Sitzung am 22.04.2024 behandelt (Änderungen vorbehalten).

Rückfragen zum Bearbeitungsstand können beim Amt für Bau und Verkehr erfolgen.

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