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Abriss der öffentlichen Voliere am Ententeich in Gehren

Abriss der öffentlichen Voliere am Ententeich in Gehren

Zulässig
Sonstiges

Ich schlage vor, den noch vorhandenen Vogelbestand der Voliere in Gehren am Ententeich art- und tierschutzgerecht unterzubringen (ev. SFZ) und die Voliere abzureißen.

Begründung:

Selbst wenn die zu DDR Zeiten gebaute Anlage eventuell Mindeststandards an heutigen Tierschutz genügen sollte, ist sie:
- unansehnlich
- nicht mehr zeitgemäß
- und komplett überaltert

Hier geht niemand Tiere schauen, Zurschaustellungen dieser Art sind auch vollkommen aus der Mode gekommen. Die Tiere tun mir leid.

Mit einem Zitat endend, dass während der Glanzlichter Ausstellung in der Orangerie in Gotha zu lesen war: "Zahme Vögel träumen von Freiheit, wilde Vögel fliegen."

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Kommentare

Gespeichert von Redaktion TM am Di., 27.02.2024 - 06:59

Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:

Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.

Der von Ihnen eingereichte Vorschlag ist zulässig und wird zu Beginn des nächsten Quartals dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr zugeleitet und voraussichtlich in der Sitzung am 22.04.2024 behandelt (Änderungen vorbehalten).

Rückfragen zum Bearbeitungsstand können beim Sport- und Betriebsamt erfolgen.

Gespeichert von Redaktion TM am Di., 23.04.2024 - 14:41

Antwort nach Beratung im Fachausschuss:

Im Jahr 2015 wurde zwischen der damals selbständigen Stadt Gehren und einem Bürger eine Vereinbarung über die Wiederherstellung der Voliere am Badeteich vereinbart. Die Voliere wurde durch ihn in Eigenleistung aufgestellt. Nötiges Baumaterial wurde durch die Stadt gestellt. Der Bürger betreibt sie seitdem auf eigenes Risiko und Rechnung. Es wird dort Hausgeflügel gehalten. Laut Vereinbarung erhält er einen Pauschalbetrag für Futterkosten im Monat. Entsprechend einer Auskunft des Veterinäramts ist eine Erlaubnis nach Tierschutzgesetz für diese Tierhaltung nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wird nach dortiger Aussage turnusmäßig kontrolliert. Der Ortsteilrat spricht sich laut Ortsteilbürgermeister für den Erhalt der Anlage aus. Es wird ein Besuchsinteresse wahrgenommen.

Unter diesen Umständen wird kein Handlungsbedarf gesehen.

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