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Anlage einer Rosenhecke Schloßallee

Anlage einer Rosenhecke Schloßallee

Zulässig
Umwelt und Klima

Und letztlich um die ehemals neu angelegte Wiesenfläche wieder aufzuwerten und dauerthaft zu schützen:

Die Anlage einer Rosenhecke am Straßenrand als Abgrenzung zur Straße.

Begründung: Bei der Neuasphaltierung der Schloßallee wurde weder daran gedacht, einen Fußweg mitzudenken (dort gibt es jetzt einen Schotterstreifen der von Autos beparkt wird), noch wurde daran gedacht, die angrenzende Wiese durch einen höheren Bortstein zu schützen. Daher überfahren PKW stets und ständig den Randstreifen der Wiese, was unansehnlich ist für ein Wohngebiet, das gleichwohl "Schloßallee" heißt, das gerade in der warmen Jahreszeit auch vielfach beradelt wird. Eine schöne Hecke, ein Fahrradstreifen plus die Einbahnstraßenregelung sind zwar viele Maßnahmen, würden aber eine harmonische Lösung für die Problematik bieten.

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Kommentare

Gespeichert von Redaktion TM am Do., 22.02.2024 - 10:32

Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:

Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.

Der von Ihnen eingereichte Vorschlag ist zulässig und wird zu Beginn des nächsten Quartals dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr zugeleitet und voraussichtlich in der Sitzung am 22.04.2024 behandelt (Änderungen vorbehalten).

Rückfragen zum Bearbeitungsstand können beim Sport- und Betriebsamt erfolgen.

Gespeichert von Redaktion TM am Di., 23.04.2024 - 14:40

Antwort nach Beratung im Fachausschuss:

Die Grünpflegearbeiten müssen auf Grund der Platzverhältnisse vor Ort über die Straße erfolgen. Eine Hecke würde an dieser Stelle eine Barriere darstellen und den Pflegeaufwand unverhältnismäßig erhöhen. Des Weiteren wird diese Grünfläche im Zuge der Winterdienstarbeiten für die temporäre Lagerung von Schnee benötigt.

Weiterhin werden im Rahmen der bevorstehenden Revitalisierung des Schlossparks qualitativ hochwertige Pflanzflächen entstehen. Aus diesen wird sich bereits ein erhöhter Pflegeaufwand ergeben.

Die Beanspruchung der Flächen durch parkende Pkw ist ein bekanntes Problem. Diesem kann mit Verwarngeldern entgegengewirkt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände besteht hinsichtlich der derzeitigen Grünflächengestaltung kein Handlungsbedarf.

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