FAQ - Fragen zum Bürgerhaushalt Ilmenau

 

Wie läuft der Bürgerhaushalt Ilmenau ab?

Vorschläge zum Haushalt der Stadt Ilmenau können ganzjährig über die Beteiligungsplattform eingereicht werden. Unmittelbar nach Absenden des Vorschlags wird dieser auf der Plattform sichtbar. Nach Eingang Ihrer Anregungen prüft die Stadtverwaltung, ob diese zulässig sind. Alle zulässigen Vorschläge werden zu Beginn eines Quartals an die jeweiligen Ausschüsse des Stadtrats gegeben. Diese entscheiden, ob ein Vorschlag in den Haushaltsplan aufgenommen werden soll.

Wer darf Bürgerhaushaltsvorschläge einreichen?

Grundsätzlich alle Interessierten, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Ilmenau gemeldet sind, dürfen Vorschläge einreichen.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Mitglieder des Stadtrats und seiner Ausschüsse
  • Ortsteilbürgermeisterinnen, Ortsteilbürgermeister und Mitglieder von Ortsteilräten, sofern die Vorschläge ihren jeweiligen Ortsteil betreffen

Welche Bürgerhaushaltsvorschläge sind zulässig?

Zulässig sind Vorschläge, wenn die Stadt Ilmenau oder eine ihrer Beteiligungen für die Erledigung zuständig ist, sie der Allgemeinheit dienen und sie sich überwiegend auf freiwillige Aufgaben der Stadt Ilmenau beziehen.

Beispiele für zulässige Vorschläge:

  • Bau von Kinderspielplätzen
  • Gestaltung städtischer Parkanlagen
  • Errichtung von Sportanlagen (z. B. Fitnessparcours)
  • Aufstellung von Ruhebänken
  • Ideen für neue Kulturprogramme.

Nicht zulässig sind Vorschläge, wenn die Stadt Ilmenau für die Erledigung nicht zuständig ist, die bereits im Haushalt eingeplant sind, reine Mängelanzeigen beinhalten, sich auf übertragene Pflichtaufgaben beziehen oder gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Beteiligungsplattform verstoßen. Gleiches gilt für Vorschläge, die innerhalb der letzten drei Jahre inhaltlich analog vorgelegt und abschließend entschieden wurden.

Beispiele für unzulässige Vorschläge:

  • Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (zuständig ist hier der Landkreis)
  • Beseitigung von Müll im Stadtgebiet (Mängelanzeige, hierfür kann der Mängelmelder genutzt werden)
  • Änderungen im Meldewesen (übertragene Pflichtaufgabe).

Unzulässige Vorschläge werden entsprechend gekennzeichnet.