Unsicherer Kreuzungsbereich
Hallo, wir möchten auf eine akute und seit längerer Zeit bestehende Gefährdungslage im Kreuzungsbereich Langewiesen, aus der Str.Zum Roten Stein kommend, abbiegend auf die Oehrenstöcker Chaussee, hinweisen. Die bauliche Situation ist derart ungünstig, dass eine sichere Einsicht in die Chaussee erst möglich ist, wenn sich das Fahrzeug bereits weit im Kreuzungsbereich und nahezu auf der Fahrbahn der Chaussee befindet. Ursache hierfür ist der stark schräge Straßenverlauf mit erheblich eingeschränkten Sichtachsen.
In der Praxis sind Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich schrittweise und ohne ausreichende Sicht in die Kreuzung hineinzutasten, während Fahrzeuge auf der Chaussee herannahen. Es kam bereits mehrfach zu Beinahe-Kollisionen, bei denen Zusammenstöße nur durch abruptes Bremsen oder Ausweichen verhindert wurden.Dass es bislang zu keinem schw.Unfall gekommen ist, ist aus unserer Sicht dem Zufall geschuldet und nicht einer sicheren Verkehrsführung. Ein Kreuzungsbereich darf Verkehrsteilnehmer nicht dazu zwingen, sich selbst in Gefahr zu bringen, um Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr zu erhalten.
Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung sowie Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um die Einsehbarkeit und Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern (z. B. bauliche Anpassungen, verkehrsregelnde Maßnahmen oder Freistellung der Sichtdreiecke).
Wir bitten um Rückmeldung, ob und wann eine Überprüfung vorgesehen ist, und hoffen auf ein Eingreifen, bevor es zu einem Unfall kommt.
Danke. MfG
Bearbeitungshistorie
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16.02.2026 - 12:32
Status
Erledigt
Redaktionelle Hinweise
Sehr geehrte/r Bürger/in,
vielen Dank für Ihren Vorschlag. Für den von Ihnen genannten Kreuzungsbereich wurde bereits in Vorjahren eine Anfrage zur Anbringung eines Verkehrsspiegels eingereicht. Diese wurde unter anderem aufgrund der nachstehenden Punkte zurückgewiesen. Bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln zeigen sich in der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung eher Nachteile als Vorteile. Spiegel tragen mitunter nicht zur Erhöhung der Sicherheit bei, da diese nur ein verkleinertes Bild der Örtlichkeiten wiedergeben und es zu Fehleinschätzungen durch die Verkehrsteilnehmer kommen kann. Einige Fahrzeugführer wiegen sich durch die Installation eines solchen Spiegels fälschlicherweise in Sicherheit und vernachlässigen dadurch ihre Sorgfaltspflichten. Insbesondere Radfahrer können leicht übersehen werden. Des Weiteren können die Spiegel verschmutzen oder vereisen und somit in ihrer Funktion erheblich eingeschränkt sein. Vielmehr sollten sich die Verkehrsteilnehmer mit angepasster Geschwindigkeit und mit der nötigen Vorsicht in den Kreuzungsbereich vortasten. An außergewöhnlichen bzw. erheblichen Gefahrenpunkten werden durchaus Verkehrsspiegel angebracht, sind jedoch inzwischen die Ausnahme. Eine Befahrung des Kreuzungsbereiches konnte zudem Ihr eingereichtes Anliegen nicht bestätigen.- Wir bitten daher um Ihr Verständnis und schließen den Fall.
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10.02.2026 - 19:32
Status
Neu
Hinweise:
Sehr geehrte/r Bürger/in,
vielen Dank für Ihren Vorschlag. Für den von Ihnen genannten Kreuzungsbereich wurde bereits in Vorjahren eine Anfrage zur Anbringung eines Verkehrsspiegels eingereicht. Diese wurde unter anderem aufgrund der nachstehenden Punkte zurückgewiesen. Bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln zeigen sich in der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung eher Nachteile als Vorteile. Spiegel tragen mitunter nicht zur Erhöhung der Sicherheit bei, da diese nur ein verkleinertes Bild der Örtlichkeiten wiedergeben und es zu Fehleinschätzungen durch die Verkehrsteilnehmer kommen kann. Einige Fahrzeugführer wiegen sich durch die Installation eines solchen Spiegels fälschlicherweise in Sicherheit und vernachlässigen dadurch ihre Sorgfaltspflichten. Insbesondere Radfahrer können leicht übersehen werden. Des Weiteren können die Spiegel verschmutzen oder vereisen und somit in ihrer Funktion erheblich eingeschränkt sein. Vielmehr sollten sich die Verkehrsteilnehmer mit angepasster Geschwindigkeit und mit der nötigen Vorsicht in den Kreuzungsbereich vortasten. An außergewöhnlichen bzw. erheblichen Gefahrenpunkten werden durchaus Verkehrsspiegel angebracht, sind jedoch inzwischen die Ausnahme. Eine Befahrung des Kreuzungsbereiches konnte zudem Ihr eingereichtes Anliegen nicht bestätigen.- Wir bitten daher um Ihr Verständnis und schließen den Fall.
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