zulässige Höchstgeschwindigkeit Eisenbahnstraße Langewiesen
Im östlichen Teil der Eisenbahnstraße ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt, was für ein ruhiges Wohngebiet sicher kein Fehler ist. Im westlichen Teil, der teilweise gepflastert ist, dürfte man 50 km/h fahren. Da hier aber morgens und Nachmittags viele Kinder zum Kindergarten gebracht oder abgeholt werden und es keinen Gehsteig gibt, halte ich eine Geschwindigkeitsbeschränkung hier für notwendig.
Mein Vorschlag wäre, den gepflasterten Bereich in der Eisenbahnstraße zwischen den Hausnummern 1, 3, 6, 7 und 10 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sodass Fußgänger Vorrang haben.
Alternativ könnte darüber nachgedacht werden, den Bereich Eisenbahnstraße, Kniebergstraße, Glücksweg, Friedrich-Eck-Straße als Tempo-20-Zone auszuweisen, aber dann scheint der Vorrang für Fußgänger zu fehlen.
Kommentare
Bearbeitungshinweis…
Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:
Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.
Der von Ihnen eingereichte Vorschlag ist zulässig und wird zu Beginn des nächsten Quartals dem zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschuss zugeleitet. Die Befassung mit dem Vorschlag erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 20.08.2025 (Änderungen vorbehalten).
Rückfragen zum Bearbeitungsstand können beim Amt für Bau und Verkehr erfolgen.
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