Halteverbot
An dieser Stelle sollte unbedingt ein Halteverbot hin, da man als Radfahrer nicht einsehen kann ob ein Fahrzeug aus Langewiesen kommt !!
Sehr gefährlich !
Bearbeitungshistorie
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23.06.2025 - 14:16
Status
Erledigt
Redaktionelle Hinweise
Sehr geehrte/r Bürger/in,
nach erneuter Überprüfung, ob parkende Fahrzeuge an dieser Stelle ein Verkehrshindernis darstellen, wurde wiederholt festgestellt, das dem nicht so ist.
Auf dem Radweg ist aus beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) aufgestellt- somit ist für die Radfahrer ein zwingend notweniges Stoppen angeordnet. Der Radfahrer darf also nicht vorsichtig weiterfahren, sondern muss anhalten und stehenbleiben.
Auf der Gehrener Straße ist aus beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-30 (Achtung. Radverkehr kreuzt) aufgestellt- Fahrzeugführer müssen hier mit großer Aufmerksamkeit und Rücksicht fahren, gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln.
Abschließend ist also festzustellen: Die Sichtverhältnisse sind in diesem Bereich nicht durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt, das Fahrverhalten aller Verkehrsteilnehmer sollte entsprechend den Verkehrszeichen angepasst werden.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen bitten wir um Verständnis und schließen den Fall.
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19.06.2025 - 15:38
Status
Neu
Hinweise:
Sehr geehrte/r Bürger/in,
nach erneuter Überprüfung, ob parkende Fahrzeuge an dieser Stelle ein Verkehrshindernis darstellen, wurde wiederholt festgestellt, das dem nicht so ist.
Auf dem Radweg ist aus beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) aufgestellt- somit ist für die Radfahrer ein zwingend notweniges Stoppen angeordnet. Der Radfahrer darf also nicht vorsichtig weiterfahren, sondern muss anhalten und stehenbleiben.
Auf der Gehrener Straße ist aus beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-30 (Achtung. Radverkehr kreuzt) aufgestellt- Fahrzeugführer müssen hier mit großer Aufmerksamkeit und Rücksicht fahren, gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln.
Abschließend ist also festzustellen: Die Sichtverhältnisse sind in diesem Bereich nicht durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt, das Fahrverhalten aller Verkehrsteilnehmer sollte entsprechend den Verkehrszeichen angepasst werden.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen bitten wir um Verständnis und schließen den Fall.
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