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Tempo 30 Zonen in Wohngebieten und um Kindergärten

Tempo 30 Zonen in Wohngebieten und um Kindergärten

Zulässig
Fahrrad und Radwege

2024 wurden die Hürden vom Gesetzgeber gesenkt, so dass diese Zonen von Städten und Gemeinden leichter eingerichtet werden können.

Hierdurch kann die Sicherheit in den Wohngebieten und um Kindergärten, Spielplätzen und Schulen erhöht werden, während der Lärm gemindert wird.
Da in Tempo 30 Zonen grundsätzlich Rechts vor Link gilt, könnten einige Schilder eingespart werden und der Verkehr wird in Kreuzungsbereichen weiter gebremst, was die Sicherheit aller erhöht.

Das überholen von Radfahrern würde sich auch weit weniger lohnen, was auch sie Sicherheit erheblich erhöhen kann und die Stadt gerade für Jüngere Radfahrer sicherer machen könnte. Auch die gefühlte Zeitersparnis im Auto würde abnehmen, was das Fahrrad wieder etwas attraktiver machen könnte.

All das könnte somit auch sehr zum zum Image der Fahrradstadt Ilmenau beitragen.

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Kommentare

Gespeichert von Redaktion TM am Mi., 08.01.2025 - 15:09

Bearbeitungshinweis Stadtverwaltung Ilmenau:

Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bürgerhaushalt der Stadt Ilmenau.

Der von Ihnen eingereichte Vorschlag ist zulässig und wird zu Beginn des nächsten Quartals dem zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschuss zugeleitet. Die Befassung mit dem Vorschlag erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 30.04.2025 (Änderungen vorbehalten).

Rückfragen zum Bearbeitungsstand können beim Amt für Bau und Verkehr erfolgen.

Gespeichert von Redaktion TM am Fr., 21.03.2025 - 10:04

Sehr geehrte/r Bürger/in,

für den vorliegenden Vorschlag wurde inzwischen die Befassung im zuständigen Ausschuss durchgeführt. Im Ergebnis dessen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der Vorschlag seitens des Gremiums als nicht zustimmungsfähig erachtet wurde. Dies ist vorwiegend damit zu begründen, dass in Ilmenau und den Ortsteilen der überwiegende Teil der betroffenen Gebiete bereits mit Tempolimitzonen (20 bzw. 30 km/h) oder verkehrsberuhigten Bereichen versehen ist. 

 

Zudem wurde im Vorschlag kein konkreter Verweis auf ein bestimmtes Gebiet gemacht. Wir bitten Sie daher, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mitzuteilen, auf welche Bereiche der Vorschlag konkret bezogen ist, damit eine erneute Prüfung vorgenommen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Ilmenau

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