Verkehrssicherheit

1. Vorfahrtsregelung in der Kopernikusstrasse von der Unterpörlitzer Strasse kommend an Einmündung Keplertrasse ist für Ortsunkundige unklar. Es fehlt vor der Einmündung der Keplerstrasse ein Hauptstrassenschild auf der Kopernikusstrasse.

2.Übersichtlichkeit an der Hauptkreuzung in Heyda .Wenn man von der Talsperre kommt ,sieht man nicht ,ob was von oben aus Richtung Martinroda kommt. Dort wäre ein Spiegel empfehlenswert!

3.Verkehrssicherheit auf dem oberen Parkplatz in der Kopernikusstrasse (oberhalb der Nummer 23 Stadteinstieg in Sammelkanal).
Gerade wenn ,wie jetzt da Gras 70 cm hoch ist ,sieht man die runtergezogenen Bordsteine ,die eigentlich keine Funktion haben nicht.Auch im Winter bei Schnee ist das so. Es hat da schon einige Beulen gegeben! Es sollten wenigstens auf jeder Seite 2 Steine (a 1m) entfernt werden.

Bearbeitungshinweis: 
Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihren Hinweis! Zu. 1. Die Keplerstraße ist als sogenannter verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Sofern man aus einem solchen ausfährt, ist die Vorfahrt gegenüber fahrenden Fahrzeugen in der Kopernikusstraße zu beachten. Die fehlende Ausweisung der Kopernikusstraße als Vorfahrtsstraße dient der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung, da für die Autofahrer eine Vorfahrt nicht sofort offensichtlich ist und sie die nötige Vorsicht walten lassen müssen. Eine zusätzliche Beschilderung ist somit nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Zu 2. Verkehrsspiegel täuschen erfahrungsgemäß und nachweislich eine falsche Sicherheit vor. Die Erfahrungen zeigen, dass die Nachteile eines solchen Spiegels überwiegen. Aufgrund ihrer Anfälligkeit für Verschmutzungen durch Schmutz und Wasser und auch Vandalismus (Aufkleber, Graffiti) werden Verkehrsspiegel von Verkehrs- und Sicherheitsexperten nicht mehr als Hilfsmittel empfohlen. Insbesondere das darin dargestellte verzerrte und stark verkleinerte Spiegelbild birgt die Gefahr das die Verkehrsteilnehmer die Entfernung nahender Fahrzeuge falsch interpretieren und die Verkehrssituation falsch einschätzen können. Sie bergen die Gefahr das sie unbeabsichtigt oder vorsätzlich verdreht werden können. Es besteht zudem die Gefahr der Blendung durch Autoscheinwerfer und Sonneneinstrahlung. Sie bergen ebenso die Gefahr tote Winkel nicht einsehen zu können und vermitteln damit eine falsche Sicherheit. Hierdurch unterliegen Radfahrer und Fußgänger der Gefahr übersehen zu werden. Die Sichtbeziehungen an der von Ihnen benannten Stelle ist jedoch in ausreichendem Maße vorhanden. Autofahrer sind an dieser Stelle gezwungen langsam in den Kreuzungsbereich einzufahren. Eine Einsicht ist zu jederzeit und mit der nötigen Vorsicht gegeben. Demzufolge ist die Errichtung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle zunächst nicht vorgesehen. Zu 3. Wir haben Ihr Anliegen an das betreffende Fachamt weitergegeben.
Art der Meldung: Verkehrsangelegenheiten
Status: In Bearbeitung
01.08.2022 - 15:23
Bearbeitungshinweis:
Sehr geehrte/r Bürger/in, vielen Dank für Ihren Hinweis! Zu. 1. Die Keplerstraße ist als sogenannter verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Sofern man aus einem solchen ausfährt, ist die Vorfahrt gegenüber fahrenden Fahrzeugen in der Kopernikusstraße zu beachten. Die fehlende Ausweisung der Kopernikusstraße als Vorfahrtsstraße dient der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung, da für die Autofahrer eine Vorfahrt nicht sofort offensichtlich ist und sie die nötige Vorsicht walten lassen müssen. Eine zusätzliche Beschilderung ist somit nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Zu 2. Verkehrsspiegel täuschen erfahrungsgemäß und nachweislich eine falsche Sicherheit vor. Die Erfahrungen zeigen, dass die Nachteile eines solchen Spiegels überwiegen. Aufgrund ihrer Anfälligkeit für Verschmutzungen durch Schmutz und Wasser und auch Vandalismus (Aufkleber, Graffiti) werden Verkehrsspiegel von Verkehrs- und Sicherheitsexperten nicht mehr als Hilfsmittel empfohlen. Insbesondere das darin dargestellte verzerrte und stark verkleinerte Spiegelbild birgt die Gefahr das die Verkehrsteilnehmer die Entfernung nahender Fahrzeuge falsch interpretieren und die Verkehrssituation falsch einschätzen können. Sie bergen die Gefahr das sie unbeabsichtigt oder vorsätzlich verdreht werden können. Es besteht zudem die Gefahr der Blendung durch Autoscheinwerfer und Sonneneinstrahlung. Sie bergen ebenso die Gefahr tote Winkel nicht einsehen zu können und vermitteln damit eine falsche Sicherheit. Hierdurch unterliegen Radfahrer und Fußgänger der Gefahr übersehen zu werden. Die Sichtbeziehungen an der von Ihnen benannten Stelle ist jedoch in ausreichendem Maße vorhanden. Autofahrer sind an dieser Stelle gezwungen langsam in den Kreuzungsbereich einzufahren. Eine Einsicht ist zu jederzeit und mit der nötigen Vorsicht gegeben. Demzufolge ist die Errichtung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle zunächst nicht vorgesehen. Zu 3. Wir haben Ihr Anliegen an das betreffende Fachamt weitergegeben.
Art der Meldung: Verkehrsangelegenheiten
Status: In Prüfung
20.06.2022 - 12:03
Art der Meldung: Verkehrsangelegenheiten
Status: Neu
20.06.2022 - 11:51
Art der Meldung: Sonstiges
Status: Neu
19.06.2022 - 22:13